- Carnet
- Car|net [kar'nɛ ], das; -s, -s:Kurzf. von ↑ Carnet de Passages.
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Carnet[kar'nɛ, französisch] das, -/-s, internationaler Zollpassierschein, der die vorübergehende Verwendung (Einfuhr, Ausfuhr) oder Durchfuhr (Transit) von Zollgut erleichtert. Das Carnet ATA (Abkürzung für Admission Temporaire/Temporary Admission), durch das internationale Zollübereinkommen vom 6. 12. 1961 (ATA-Übereinkommen, dem im Januar 2002 58 Länder angeschlossen waren) eingeführt, ermöglicht die vorübergehende zollfreie Ein- und Ausfuhr verschiedener Güter (z. B. Warenmuster, Ersatzteile für Straßenfahrzeuge, Gegenstände zum beruflichen Gebrauch sowie Ausstellungs- und Messegut); es wird von den Industrie- und Handelskammern ausgegeben; bürgender Verband in Deutschland ist der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK).Durch das von den Spitzenverbänden der Kraftfahrzeughalter als Zollbürge ausgegebene (in Deutschland vom Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e. V.) Carnet TIR (Abkürzung für Transport International de Marchandises par la Route) können Waren unter Zollverschluss von einer Abgangszollstelle über eine oder mehrere Grenzen hinweg zu einer Bestimmungszollstelle transportiert werden, sofern zumindest auf einem Teil der Strecke Straßenfahrzeuge benutzt und die Waren nicht umgeladen werden. Rechtsgrundlage ist das Zollübereinkommen vom 14. 11. 1975 über internationale Warentransporte mit Carnet TIR (TIR-Übereinkommen). Die besonders gekennzeichneten Fahrzeuge (TIR) werden an den Grenzübergängen bevorzugt abgefertigt. Zur besseren Kontrolle im TIR-Verfahren wurde 1996 ein internationales, elektronisch gestütztes Übermittlungs- und Überwachungssystem (Electronic Data Interchange, Abkürzung EDI) eingeführt, das von Genf aus zentral für alle beteiligten Länder arbeitet. Das Versandverfahren mit Carnet ist nicht anwendbar, wenn der Transport in der EU beginnt und endet.Das Carnet de Passage ist ein besonderer Zollpassierschein für Kraft- und Wasserfahrzeuge im Reiseverkehr (Triptik), der von den Automobilverbänden ausgestellt wird.* * *
Universal-Lexikon. 2012.